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Urlaubstipps - aktuell aus dem Internet

Hilfe zur Ferienplanung, die Nerven und Reisekasse schonen kann

Bonn (pts007/27.05.2011/09:00) - Das am leichtesten verdiente Geld ist das, das man gar nicht erst ausgibt. Das gilt besonders für die clevere Planung des Jahresurlaubs, mit der man nicht nur Stress abbauen, sondern auch noch so manchen Euro sparen kann. Wer z. B. erst kurz vor der Abreise merkt, dass der Reisepass abgelaufen ist und das neue Dokument per Expressantrag ausstellen lässt, zahlt alleine dafür saftige 32 Euro extra.

Wer in Reiseländer mit "weicher" Währung nur einen kleineren Bar-Betrag mitnimmt und die Reisekasse erst am Urlaubsort umtauscht, kann am günstigeren Wechselkurs bares Geld verdienen. Geld spart auch, wer zuerst den absoluten "Schnäppchen-Flug" sucht (z. B. bei http://swoodoo.com/de ) und erst dann die Unterkunft, die ist in der Regel ebenfalls viel günstiger zu buchen. Und wer weiß schon, dass man an den meisten Flughäfen - wenn man mit Schrecken merkt, dass man die Tickets zu Hause vergessen hat, bei seinem Reiseveranstalter oder der Charterflug-Gesellschaft gegen Vorlage des Personalausweises und Gebühr meist neue ausstellen lassen kann? Wer viele weitere praktische Tipps sucht, wird im Internet fündig, bei http://www.geldundhaushalt.de unter "Urlaub planen".

Geld und Haushalt, der Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, informiert aber nicht nur über seine Homepage, sondern auch über http://www.facebook.com/Sparratgeber - und das nicht nur zum Thema Urlaub, sondern als ergiebige Informationsquelle rund um das Thema "Geld".Copyright Bild: DSGV/bonn press

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Lebensmittel-Einzelhandel: Discounter-Tarife im Vergleich

Hamburg, 19.10.2011 - Aldi, Edeka, Lidl, Netto, Norma oder Rewe? Tariftipp.de hat die Prepaid-Tarife im Lebensmittel-Einzelhandel verglichen. Die Prepaid-Discounter NettoKOM, NORMA MOBIL und LIDL Mobile eignen sich am besten für Vieltelefonierer, denn ihre Tarife bieten einen Kosten-Stopp an, d.h. bei LIDL Mobile, dessen Angebot von der O2-Tochter Fonic realisiert wird, zahlt man nie mehr als 40 Euro, bei NettoKOM und NORMA MOBIL sogar nie mehr als 39 Euro. Bei NettoKOM und NORMA MOBIL, deren technischer Dienstleister die blau Mobilfunk GmbH ist, ist in diesem Maximalbetrag auch das mobile Surfen im Internet inklusive. Somit verdienen sich diese beiden Anbieter das Tarifsiegel „SEHR GUT“. Die Prepaid-Anbieter ja!mobil, Pennymobil und ALDI TALK eignen sich derzeit am besten für Wenigtelefonierer, da sie mit drei Cent pro Minute und SMS besonders günstige Konditionen für netzinterne Verbindungen bieten. Das bessere Netz (D1 gegenüber E-Plus) und das höhere Startguthaben führen jedoch dazu, dass ja!mobil und Pennymobil allein die Note „SEHR GUT“ bekommen. Eine Übersicht aller Prepaid-Tarife finden Sie hier: http://www.tariftip.de/discounter.html

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Kosten für Kinder im Budget-Hotel: Sogar Frühstück gratis im Angebot

ADAC: Preise vergleichen lohnt sich

Günstige Übernachtung, standardisierte Leistungen, edles Design - damit werben die bei Städtereisenden sehr beliebten Budget-Hotels. Allerdings halten die Hotels laut ADAC Preisvergleich nicht immer, was sie versprechen. Beim Standardpreis für Erwachsene gehen die Spannen in diesem Segment sehr weit auseinander. Jetzt hat der Automobilclub die Angebote auf Kinderfreundlichkeit überprüft und wieder große Unterschiede ermittelt. Ein Preisvergleich lohnt sich für Eltern auf jeden Fall.

So ist B&B bei den Preisen für Erwachsene zwar „sehr günstig“ - bei Kindern wird allerdings ordentlich abkassiert. Bis zwölf Jahre müssen Kinder, die im Zimmer ihrer Eltern übernachten, zehn Euro pro Nacht und noch einmal drei Euro für das Frühstück bezahlen. Ab zwölf Jahren gelten Erwachsenenpreise. Bei Holiday Inn Express ist es genau anders herum: Für Erwachsene gab es im Test das Prädikat „sehr teuer“ - Kinder bis 18 Jahre jedoch dürfen gratis übernachten und frühstücken.

Das attraktivste Bild insgesamt bietet sich bei A&O. Wurden die Erwachsenen-Preise schon als „günstig“ eingestuft, so dürfen auch hier Kinder bis 18 Jahre kostenfrei im Elternzimmer übernachten. Das Frühstück gibt’s bis sechs Jahre umsonst, bis 18 kostet es 50 Prozent vom Normalpreis. Ibis: Kinder bis zwölf sind frei - die Altersgrenze für das Frühstück liegt bei sechs Jahren (bis zwölf halber Preis). Bei Etap dürfen Kinder unter zwölf gratis im Elternzimmer übernachten und falls die Eltern frühstücken, werden für die Kinder keine Zusatzkosten fällig. Bei Meininger müssen die Kinder ab sechs Jahren 50 Prozent für die Übernachtung bezahlen, ab zwölf den vollen Preis.

Besonders kompliziert wird es bei Motel One: Ein Kind unter zwölf Jahren ist frei, ab dem zweiten Kind werden 15 Euro für die Übernachtung fällig. Die 15 Euro gelten auch für Kinder zwischen 12 und 18 - meist aber nur für ein Kind. Das Frühstück ist für Kinder bis sechs frei, danach fällt der volle Preis an.

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ARCD: Finger weg vom Handy während der Fahrt!

Bad Windsheim (ARCD) - Fast jeder zweite Autofahrer (48 Prozent) benutzt nach eigenen Angaben das Mobiltelefon während der Fahrt ohne die vorgeschriebene Freisprecheinrichtung. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der E-Plus Gruppe unter rund 800 repräsentativ ausgewählten Autofahrern. Bei Männern kann es mehr als jeder zweite Fahrer (55 Prozent) nicht lassen, Frauen am Steuer greifen nicht ganz so oft (41 Prozent) zum mobilen Begleiter. Dabei haben Unfallanalysen längst gezeigt, dass Handytelefonieren während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen ablenken und somit die Unfallrisiken erheblich verstärken kann. In Deutschland ist es Fahrzeugführern nach dem Starten des Motors verboten, das Handy zum Telefonieren, SMS-Schreiben oder zum Surfen im Internet in die Hand zu nehmen. Es drohen für jeden Verstoß 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg. Das Verbot gilt auch für nicht mit dem Fahrzeug fest verbundene Navigationsgeräte mit integriertem Telefon. Ein Sonderfall sind zudem Fahrlehrer, die während der Übungsstunde neben ihren Schülern sitzen: Sie gelten rechtlich als Fahrzeugführer und dürfen somit auch als Beifahrer nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Deutlich teurer als in Deutschland kann der Handygebrauch für Kraftfahrer im europäischen Ausland werden, warnt der ARCD zu Beginn der Urlaubszeit. Anders als bei uns ist in manchen Ländern die Höhe der Bußgelder nicht festgelegt - die Polizei hat vor Ort je nach Verkehrssituation einen Ermessenspielraum. An der Spitze der Rangliste liegt Spanien mit mindestens 200 Euro. Auch die Niederlande (180 Euro), Norwegen (165 Euro), Italien (ab 150 Euro), Portugal (120 Euro) und Belgien (ab 100 Euro) langen kräftig zu. Seit Oktober 2010 können ausländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Das Handyverbot gilt übrigens auch für motorisierte Zweiräder und für Radfahrer. Der ARCD beobachtet besonders bei Radlern eine Vielzahl von Verstößen und fordert mehr Kontrollen und konsequente Sanktionen. Wenn alles nicht hilft, wäre zur Abschreckung von uneinsichtigen Radfahrern auch eine Anhebung des geltenden Bußgeldsatzes von 25 Euro auf 40 Euro denkbar.

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Gas.de - damit der Winter nicht zur Kostenfalle wird

Anbieter vergleichen, rechtzeitig wechseln und Gaskosten sparen

Düsseldorf, 15. Dezember 2011 – Die Heizkosten ziehen mit Beginn der kalten Jahreszeit wieder kräftig an. Wer in dieser Winter-Saison etwas sparen will, sollte sich über alternative Anbieter info rmieren. Denn oftmals sind die Grundversorger um einiges teurer als andere Gasanbieter – je nach Region kann ein Wechsel, wie beispielsweise zum bundesweiten Gasanbieter gas.de, eine Ersparnis von bis zu 500 Euro bedeuten. Es lohnt also in jedem Fall ein Preisvergleich. Doch nicht nur mit einem Anbieterwechsel lässt sich Geld sparen. Wer nur ein paar wichtige Regeln beachtet, kann günstig über den Winter kommen – gas.de hat ein paar einfache Tipps zusammengestellt.

Gas.de gibt einfache Energiespar-Tipps

Der oft alltägliche Umgang mit Energie bietet zusätzliches Einsparpotential. Mit ein paar Tipps und Tricks können Verbraucher selbst dazu beitragen, dass ihre Rechnung für die Heizkosten sinkt.

1. Regelmäßig Stoßlüften

Durch das Lüften kommt frischer Sauerstoff ins Haus und sorgt dafür, dass die verbrauchte Luft ausgetauscht wird. 5 bis 10 Minuten reichen dabei völlig aus und die Raumtemperatur wird sich kurze Zeit später wieder einstellen und anpassen. Stoßlüften sollte man mehrmals am Tag, bis ein kompletter Luftaustausch stattgefunden hat.

2. Die ideale Raumtemperatur

Die meisten Verbraucher haben eine viel zu hohe Raumtemperatur – die ideale Temperatur liegt zwischen 20 und 22 Grad Celsius, wobei sich die durchschnittliche „Wohlfühltemperatur“ bei 20 Grad Celsius befindet. Wer die Nachtabsenkung effizient nutzt, kann richtig sparen – denn jedes Grad weniger reduziert die Heizkosten um 5 Prozent. Experten raten allerdings davon ab, die Heizung während des Urlaubs oder beim Verlassen der Wohnung komplett auszuschalten. Das Wiederaufheizen benötigt mehr Energie und ist damit teurer als das Weiterheizen auf niedrigem Niveau.

3. Heizkörper

Heizkörper sollten möglichst frei hängen und nicht zugestellt sein, damit die Luft besser zirkulieren kann. Zweimal im Jahr sollten die Heizkörper entlüftet werden, einmal vor und einmal nach der Heizperiode. Denn die Luft im Heizkörper sorgt dafür, dass das Warmwasser nicht optimal an die Außenluft abgegeben werden kann.

Vergleichen zahlt sich aus

Auf verschiedenen Internetseiten haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Postleitzahl sowie ihren jährlichen Gasverbrauch anzugeben und sich günstigere Anbieter in ihrer Region anzeigen zu lassen. Unter www.gas.de können sie ihr individuelles Einsparpotenzial direkt mit Hilfe des Tarifrechners ausrechnen. So lassen sich bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bei gas.de im Vergleich zu den Grundversorgern in Hannover (PLZ 30159) 342 Euro, in Bad Hersfeld (PLZ 36251) 338 Euro oder in Brandenburg an der Havel (PLZ 14772) sogar bis zu 489 Euro einsparen. In diesen Städten hatten zuletzt die Grundversorger Preisanpassungen angekündigt oder bereits durchgeführt. Zwei Tarife – basic und garant ohne Vorauskasse und Kaution – stehen dem Verbraucher zur Wahl und sind eine attraktive Wechseloption. Die Kunden zahlen bei gas.de einen monatlichen Abschlag auf den zu erwartenden Jahresverbrauch. Mit der Preisgarantie (ausgenommen sind lediglich Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen) bleiben die Gaspreise innerhalb eines festgelegten Zeitraums stabil und unabhängig von Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Neukunden erhalten zudem einen attraktiven Neukundenbonus in regional unterschiedlicher Höhe, der nach dem Ende des ersten Vertragsjahres verrechnet wird.

Einfach, sicher und schnell wechseln

Mit einer marktüblichen Wechselzeit von etwa sechs Wochen können die neuen Kunden die günstige Gasversorgung von gas.de beziehen. Den Gasanbieterwechsel können Interessierte vollständig online unter www.gas.de beauftragen. Hierzu benötigen sie lediglich ihre Zählernummer, die Kundennummer ihres bisherigen Versorgers und den Gasverbrauch des vergangenen Jahres – alle Angaben sind auf der letzten Gasabrechnung enthalten. Nach der Beauftragung übernimmt gas.de alle Formalitäten – einfacher geht es nicht.

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Seit Euro-Bargeldeinführung: durchschnittliche jährliche Teuerung bei 1,6 %

WIESBADEN - Seit der Euro-Bargeldeinführung im Jahr 2002 stiegen die Verbraucherpreise bis November 2011 jährlich um durchschnittlich 1,6 % an. In den zehn Jahren davor lag die Preisänderung bei durchschnittlich + 2,2 % gegenüber dem Vorjahr. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Euro-Bargeldeinführung vor fast zehn Jahren, am 1. Januar 2002, mit. Allerdings waren Anfang der 1990er Jahre im Zuge der deutschen Vereinigung besonders starke Preisanstiege zu beobachten. In den letzten sechs D-Mark-Jahren (1996 bis 2001) lag die durchschnittliche Jahresteuerung bei 1,4 %.

Betrachtet über die gesamte D-Mark-Zeit, also von Mitte 1948 bis Ende 2001, war die durchschnittliche jährliche Inflation mit + 2,6 % höher als bislang in der Euro-Bargeldzeit.

Bestimmend für die Preissteigerungen seit Einführung des Euro waren die starken Preisanstiege an den Weltmärkten für Rohstoffe, die in Deutschland vor allem zu hohen Energiepreisen geführt haben. Die Preise für Heizöl und Kraftstoffe lagen im November 2011 um 85 % Prozent über dem Niveau unmittelbar vor Einführung des Euro. Die Strompreise stiegen im gleichen Zeitraum um rund 66 %.

Eine stabilisierende Preiswirkung ging in der Euro-Bargeldzeit bisher vor allem von den Mieten aus, die einen hohen Anteil an den Konsumausgaben der Haushalte haben. Während Anfang der 1990er Jahre noch Wohnungsknappheit im früheren Bundesgebiet und Subventionsabbau in den neuen Ländern für steigende Mieten sorgten, entspannte sich der Mietmarkt zum Ende des Jahrzehnts. Seit der Euro-Einführung stiegen die Nettokaltmieten einschließlich Wohnungsnebenkosten (ohne Haushaltsenergie) insgesamt um 12 % an.

Diese Ergebnisse beruhen auf den laufenden Preismessungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Deutschland. Für die Messung der Preisentwicklung notieren rund 600 Preiserheber in ganz Deutschland die Preise von häufig gekauften Gütern in repräsentativ ausgewählten Geschäften. Monatlich werden über 300 000 Einzelpreise erfasst.

Weitere Informationen zur Preisentwicklung vor und nach der Euro-Bargeldeinführung finden sich im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de > Themenseite Preise im Hintergrundpapier "Fast zehn Jahre Euro - Preisentwicklung vor und nach der Euro-Bargeldeinführung". Hier sind auch Informationen zur Methodik und zum Thema "gefühlte Inflation" erhältlich.

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Der Versicherungs-Ratgeber: Was für Familie, Recht, Eigentum und Gesundheit wichtig ist

Rund 2.000 Euro gibt jeder Bundesbürger jährlich im Schnitt für Versicherungen aus. Doch diese Summe ist keine Garantie dafür, im Ernstfall tatsächlich den optimalen Schutz zu haben. „Der Versicherungs-Ratgeber“ der Stiftung Warentest erklärt, welche Policen wirklich wichtig sind und worauf es beim Vertragsabschluss ankommt. Welcher Schutz ist nötig, auf welchen kann man getrost verzichten und wie kann der Kunde sichergehen, dass seine Versicherung im Ernstfall auch bezahlt? Der Finanztest-Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Unbedingt notwendig ist beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, sehr zu empfehlen für Arbeitnehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Familien ist die Risikolebensversicherung wichtig und für Eigenheimbesitzer die Gebäudeversicherung. Verträge, die hingegen nur ein kleines Risiko absichern, wie beispielsweise Handy- oder Laptop-Versicherung, sind meist überflüssig. Die wichtigsten Angebote für Familie, Recht, Eigentum, Auto und Gesundheit im Überblick: „Der Versicherungs-Ratgeber“ bietet mit zahlreichen Checklisten und Beispielen Hilfe bei der Suche nach dem passenden Schutz. Dazu erfährt der Leser, auf welche Formulierungen es im Kleingedruckten ankommt und wo sich mögliche Fallstricke verstecken. „Der Versicherungs-Ratgeber“ hat 192 Seiten und ist zum Preis von 16,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/shop.

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Das Girokonto - Finanzgewohnheiten unter die Lupe nehmen.

Der kostenloser Ratgeber "Drehscheibe Girokonto" dient dafür als Anleitung

Bonn (pts028/15.03.2011/14:17) - Das Allround-Talent Girokonto ist die Drehscheibe für Zahlungsströme und das Portal zur weiten und manchmal auch ganz schön verzwickten Welt der Finanzdienstleistungen. Das Girokonto, ist das etwas, worüber man sich Gedanken machen sollte? Ja, auf jeden Fall sollte es auch ab und an auf den Prüfstand gestellt werden. Ist mein Konto vom Preis her attraktiv, welche Leistungen bietet es mir? Da es heute eine Fülle von Angeboten und Kontotypen gibt, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Bei dieser Qual der Wahl hilft der aktuelle Ratgeber "Drehscheibe Girokonto" aus der kostenlosen Broschüren-Serie "Finanzwissen" des Beratungsdienstes Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe. Der erste Teil bietet Wissenswertes rund um das Konto, der zweite beleuchtet spezielle Lebenssituationen und Handlungsoptionen: passt mein Kontomodel, mein Kontotyp, meine Zahlungsart zu meiner derzeitigen Situation? Was ist bei einer angespannten Finanzlage zu ändern? Wie sieht es bei einer Paarbeziehung aus, sollen die bestehenden Konten behalten werden oder reicht ein einziges mit Vollmachten für beide Partner?

Den kostenlosen Ratgeber "Drehscheibe Girokonto" kann man über www.geld-und-haushalt.de in der Printversion gleich selbst ausdrucken oder online bestellen. Postalische Bestellungen bei: Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, Postfach 11 07 40 in 10837 Berlin oder Telefon   01801 - 54 74 90 (3,9 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42ct/min). Bild oben: DSGV / bonn press

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SMS-Flatrates im Vergleich
Hamburg, 24.05.2011. Tariftipp.de hat die SMS-Flatrates von Prepaid-Discountern und Netzbetreibern verglichen. Die günstigsten SMS-Flatrates kosten weniger als vier Euro pro Monat.
Allerdings handelt es sich dabei um sogenannte Community-Flatrates, die neben einer SMS-Flatrate auch eine Flatrate für netzinterne Telefonate beinhalten. Angeboten werden diese Community-Flatrates von ALDI Talk, BILDmobil, ja!mobil (REWE Gruppe) und Penny Mobil.
Alle anderen SMS-Flatrates decken die SMS in alle deutschen Netze ab und kosten ab 9,90 Euro im Monat. Die SMS-Flatrates der Prepaid-Discounter haben dabei einen großen Vorteil: Diese SMS-Flatrates können flexibel zu einem Basistarif hinzugebucht und ebenso schnell wieder abbestellt werden
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Beispiel NettoKOM: Kunden dieses Prepaid-Discounters zahlen für SMS in alle Netze regulär neun Cent. Die 30 Tage gültige SMS-Flatrate für alle deutschen Netze kann über einen Anruf an die kostenlose Kurzwahl 1155 bestellt werden. Die Gebühr in Höhe von 9,90 Euro wird vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Um die SMS-Flatrate wieder abzubestellen, rufen NettoKOM-Kunden wieder die 1155 an.
Mit BASE bietet aber auch ein Netzbetreiber Ähnliches an. Die SMS-Flatrate „SMS Allnet Flat“ für zehn Euro kann monatsweise gebucht und abbestellt werden. Ebenfalls 30 Tage Laufzeit hat die BASE-Option „BASE Flat“, die neben einer Telefonie-Flatrate auch eine SMS-Flatrate für das gesamt E-Plus-Netz
umfasst.
Den Vergleich der SMS-Flatrates finden Sie hier: http://www.tariftip.de/rubrik2/20309/SMS-Flatrates.html
Den SMS-Rechner von Tariftipp.de finden Sie hier: http://www.tariftip.de/sms-rechner.html

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Wer kommt bei Wasserschäden für die Folgekosten auf?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Vor einem Wasserschaden in der Wohnung ist niemand wirklich sicher. Eine verstopfte Wasserleitung, ein geplatztes Ventil oder eine kaputte Spülmaschine kann schnell die halbe Nachbarschaft in Mitleidenschaft ziehen. Durch das Mauerwerk dringt Wasser schier unaufhaltsam in Decken, Wände und Fußböden, mitunter mit weit reichenden Folgen für die Bewohner. Die dabei wichtigsten Fragen – was ist als erstes zu tun? Wer kommt für die Kosten auf? Und welche Versicherung zahlt? – beantwortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Tropft es im Bad plötzlich von der Decke oder der Küchenboden schwimmt, steht dem Betroffenen meist eine Menge Ärger ins Haus bzw. in die Wohnung. Panik bringt dann wenig: „Versuchen Sie auch im schlimmsten Fall, die Ruhe zu bewahren“, rät Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Nur, wenn Sie besonnen die wichtigsten Sofortmaßnahmen einleiten, können Sie vielleicht noch größeren Schaden abwenden!“

Sofort-Maßnahmen

Das Gebot der Stunde: Zunächst muss umgehend der Wasserfluss gestoppt werden. Am Besten: Gleich den Hauptwasserhahn schließen! Liegt die „Quelle“ des Wasserschadens in der Nachbarwohnung und sind die Bewohner nicht zu erreichen, helfen Hausverwaltung, Hausmeister oder Vermieter weiter. Im Notfall müssen diese das Aufbrechen der Wohnung veranlassen – aber auch nur im Notfall, denn sonst machen sie sich strafbar. Sicherheitshalber sollten alle Sicherungen in den betroffenen Wohnungen ausgeschaltet werden, um Stromschläge zu vermeiden.

Steht das Wasser in der Wohnung, hilft nur noch Abpumpen – bei größeren Wassermengen sogar mit Hilfe der Feuerwehr. Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, denn: „Wird mit der Beseitigung des ausgelaufenen Wassers zu lange gewartet, können betroffene Nachbarn Schadensersatz wegen Unterlassung fordern“, warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache so gut wie möglich vor Schaden zu bewahren. Missachtet er diese Pflicht, kann er sich Schadenersatzforderungen des Vermieters aussetzen. Das bedeutet beispielsweise, dass nach dem Abpumpen des Wassers durch die Feuerwehr möglichst schnell mit der Trocknung begonnen werden muss – sonst besteht die Gefahr, dass das Wasser ins Mauerwerk wandert und der Schaden dadurch immer größer wird. Will der Mieter später einen Schadenersatzanspruch geltend machen – etwa gegen den Vermieter oder einen Nachbarn –muss er seine Schadensminderungspflicht beachten. Das bedeutet: Er muss so schnell wie möglich retten, was zu retten ist. Lehnt er sich in Ruhe zurück und sieht dem Wasser beim Steigen zu, kann er später vom Verursacher nicht die Bezahlung neuer Möbel, Kleidungsstücke und Elektrogeräte verlangen.

Ist der Schaden erst einmal unter Kontrolle gebracht, muss die Schadensursache und damit auch die Kostenübernahme geklärt werden. „Zunächst sollten Sie Ihren Vermieter informieren, denn dazu sind Mieter nach § 536c, Abs.1 des BGB verpflichtet“, so der dringende Rat der D.A.S. „Anschließend müssen natürlich die betroffenen Nachbarn und ggf. die Versicherung des Verursachers über das Unglück in Kenntnis gesetzt werden.“

Hier lohnt sich zuvor eine genaue Auflistung aller Schäden – unabhängig, ob der Betroffene selbst, ein Nachbar oder beispielsweise ein Handwerker den Schaden verursacht hat. Diese Liste hilft bei der späteren Klärung der Kosten. Eine Dokumentation der Schäden, zum Beispiel der unter Wasser stehenden Küche oder des aufgequollenen Parkettbodens, kann entsprechende Forderungen unterstützen.

Ansprüche

Generell hat ein Mieter Anspruch auf Instandsetzung der Wohnung gegenüber dem Vermieter – egal, wer den Schaden verursacht hat. Denn nach § 535 BGB kann ein Mieter eine Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erwarten. Feuchte Wände und nasse Böden muss er daher nicht dulden! Ein geschädigter Mieter meldet seine Ansprüche am besten schriftlich gegenüber dem Vermieter an, mit Schadensliste und einer angemessenen Frist (meist zwei Wochen) zur Beseitigung der Mängel. Ist nach Ablauf der Frist nichts geschehen, kann der Betroffene die Schäden auf eigene Kosten beseitigen und Schadenersatz verlangen. Der Vermieter kann seinen Schaden dann wiederum gegenüber dem Verursacher geltend machen. Voraussetzung: Es muss nachgewiesen sein, dass der Beschuldigte für den Schaden auch wirklich verantwortlich ist.  War beispielsweise eine eingeschaltete Waschmaschine über Stunden unbeaufsichtigt und ist ausgelaufen, ist der Fall klar. „Hier wird dem Verursacher in der Regel grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt. Hat er nicht nachweisbar vorsätzlich gehandelt, wird aber in aller Regel seine Privathaftpflicht den Schaden regulieren“, erläutert die D.A.S. Juristin. Vier- bis fünfstellige Beträge können bei einem Wasserschaden schnell zusammenkommen: Zu den Kosten für Trocknung und Renovierung kommt meist noch der Ersatz für beschädigtes Eigentum, beispielsweise des kaputten Schlafzimmerschranks der Nachbarn und der durch Feuchtigkeit ruinierten Kleidung.

Das kann teuer werden: Zu den Kosten für Trocknung und Renovierung kommt meist noch der Ersatz von beschädigtem Eigentum, beispielsweise des kaputten Schlafzimmerschranks der Nachbarn und der durch Feuchtigkeit ruinierten Kleidung.

Wer kommt für den Schaden auf?

Aber nicht immer ist die Schuld so eindeutig zu klären. „Je nach Rechtslage kann die Regulierung sehr unterschiedlich sein“, warnt die D.A.S. Juristin. Gemäß Mietrecht (§ 538 BGB) muss der Mieter nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden im Rahmen der normalen Nutzung der Mietwohnung entstanden ist. Könnten aber beispielsweise auch vom Vermieter beauftragte Handwerker für den Schaden verantwortlich sein, dreht sich die Beweislast um: Jetzt muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat (BGH, Az. VIII ZR 28/04).

Grundsätzlich werden finanzielle Schäden durch Leitungswasser am Gebäude, also an Mauerwerk, Türen und Fenstern, durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt. Das kann auch den Boden (Parkett, Laminat, Fliesen oder Teppichboden) betreffen, wenn er Teil der gemieteten Wohnung ist. Für alles Eigentum des Mieters, das in der Wohnung selbst beschädigt wurde – Möbel, Geräte, Teppiche – ist die Hausratversicherung des Mieters der korrekte Ansprechpartner. Auch die Kosten für das Aufräumen und die Reinigung der Wohnung sowie eventuelle Hotelübernachtungen sind mitversichert. Befürchtet der Mieter, dass er für Schäden an fremdem Eigentum haften muss, sollte er seine Privathaftpflichtversicherung informieren.

Hat sich der Verursacher nicht grob fahrlässig verhalten, kommt diese normalerweise für die finanziellen Folgen des Unglücks auf. Ist eine schnelle Kostenübernahme seitens der Versicherung notwendig, sollten Geschädigte parallel die eigene Hausratversicherung informieren – am besten mit dem Hinweis, dass man nicht der Verursacher ist. Die gleich nach dem Wasserschaden erstellte Schadensliste kann hier eine wertvolle Hilfe sein. (Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung)

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ADAC-Preisübersicht: Parken am Flughafen

Urlaub kann schon vor dem Abflug teuer werden: Für 14 Tage können bis zu 250 Euro fällig werden

Wer das eigene Auto für die Dauer des Urlaubs am Flughafen abstellt, sollte sich vorher genau über die dortigen Parkgebühren informieren. Der ADAC hat die Tarife von 20 innerdeutschen Airports verglichen. Während Augsburg und Mannheim selbst für Langzeitparker kostenlose Stellflächen anbieten, müssen Urlauber in Frankfurt am Main, Stuttgart oder München für zwei Wochen bis zu 250 Euro hinblättern.

Besonders teuer kann es in sogenannten „Kurzzeitparkzonen“ werden. Einsamer Spitzenreiter in dieser Kategorie ist Berlin-Tegel mit einem Tageshöchstsatz von 140 Euro. In München wiederum kostet eine Woche im teuersten Parkhaus 190 Euro. Der Flughafen Stuttgart verlangt im äußersten Fall für 21 Tage Stellplatz 360 Euro.

Andererseits bieten viele Flughäfen auch spezielle „Spar-Tarife“ an. In Berlin-Tegel, Schönefeld und Düsseldorf profitieren Flugreisende vom günstigen „Park-and-Travel“-Angebot mit Stellflächen in unmittelbarer Nähe des Terminals und regelmäßigem Shuttle-Service zu deutlich preiswerteren Tarifen als in den Parkhäusern der Flughäfen. Am Airport Nürnberg kosten 14 Tage mit dem „Urlauber-Spar-Ticket“ auf sogenannten „Smart Parken“-Freiflächen 58 Euro. Das Ticket ist in jedem Reisebüro oder kurzfristig gegen eine Gebühr direkt an Ort und Stelle erhältlich. Am Flughafen München können besondere „Urlauber-/Besucherparkbereiche“ online gebucht werden - so lassen sich die Kosten für sieben Tage Stehen auf 35 Euro oder für 14 Tage auf 49 Euro reduzieren.

Von einigen Ausnahmen abgesehen gilt: Nähe zum Terminal und bequemes Parken kosten extra. So bieten u.a. die Standorte Köln-Bonn und Nürnberg gegen Aufpreis besondere Services wie Valet Parken, Tanken oder Waschen an. Am Düsseldorf International können VW- und Audi-Fahrer ihren Wagen sogar reparieren lassen, während sie in den Urlaub fliegen.

Der ADAC empfiehlt Fluggästen, die mit dem eigenen Auto zum Flughafen anreisen, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die genauen Parkmodalitäten ihres Abflughafens zu informieren. So lassen sich im Zweifel mehrere hundert Euro sparen. Häufig lohnt auch ein Blick auf die Online-Angebote privater Parkdienste. Diese bieten günstige, oftmals bewachte Parkflächen inklusive Shuttle-Service oder Hotelübernachtungen in Flughafennähe an („park, sleep & fly“). Noch ein Tipp: Mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt man immer günstig zum Flughafen und spart sich die lästige Parkplatzsuche.

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Geld sparen mit kostenlosem Haushaltskalender 2012

Für alle Verbraucher, die mit guten Vorsätzen in das neue Jahr gehen wollen

Berlin (pts042/16.11.2011/15:15) - Wenn man in Sachen Haushaltsfinanzen mit guten Vorsätzen ins nächste Jahr geht, kann dieser jährlich neu erscheinende Ratgeber eine gute Unterstützung dabei sein. Als Mischung aus Kalender, Haushaltsbuch und Finanzratgeber hilft "Mein Haushaltskalender 2012" dabei, auch in kritischen Zeiten den finanziellen Alltag erfolgreich zu meistern. Die Formel lautet: "Gut auskommen mit dem Einkommen", also durch vernünftige Planung und sparsamen Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen, Monat für Monat besser über die Runden zu kommen.

In einfachen Rubriken lassen sich die Haushaltsausgaben parallel zum Kalendarium unkompliziert festhalten und kontrollieren. Der Haushaltskalender (Geld und Haushalt, der Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe) widmet sich traditionsgemäß Jahr für Jahr besonderen Themenschwerpunkten. In der brandneuen Ausgabe sind dies "2012 - Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen", ausgerufen von der Europäischen Kommission sowie das Thema "Nachhaltige Energieerzeugung". Abgerundet wird der Haushaltskalender wie immer mit aktuellen Tipps und nützlichen Adressen bzw. Anlaufstellen für weitere Informationen.

"Mein Haushaltskalender 2012" kann kostenlos bestellt werden unter www.geld-und-haushalt.de/ratgeberservice/ direkt bei Geld und Haushalt - Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, Postfach 11 07 40 in 10837 Berlin oder per Telefon 01801 - 54 74 90 *

* 3,9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent/Min.

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