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Gefährliche E-Mails: Die Tricks der Datendiebe

G Data veröffentlicht Whitepaper zu den Risiken elektronischer Nachrichten

Bochum (Deutschland) (pts017/16.06.2011/11:30) - E-Mails sind im beruflichen und privaten Alltag nicht mehr wegzudenken. Neben vielen nützlichen Eigenschaften bergen sie aber auch ein großes Gefahrenpotential: Denn Kriminelle nutzen die elektronischen Nachrichten, um ahnungslose Nutzer in die eCrime-Falle zu locken. Im Fokus der Täter stehen u.a. persönliche Daten, Kredit-karteninformationen oder Zugangsdaten zu Online Shops. In dem aktuellen Whitepaper "Gefährliche E-Mails" haben die Experten der G Data SecurityLabs die gängigsten Spammer-Tricks und die Vorgehensweise der Betrüger detailliert zusammengefasst und geben Tipps wie Internetnutzer sich schützen können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Online-Kriminelle haben mehrere Tricks auf Lager, um mit Spam-Mails Opfer in die Falle zu locken. Diese reichen von Benachrichtigungen zu notwendigen Account-Aktualisierungen für soziale Netzwerke oder Online-Banking, über angebliche Rabatt-Aktionen bis hin zu vermeintlichen Stellenangeboten.

"E-Mails stehen bei Cyberkriminellen nach wie vor hoch im Kurs. Durchschnittlich 83 Prozent des weltweiten Mail-Verkehrs ist Spam", erläutert Ralf Benzmüller, IT-Sicherheitsexperte und Leiter der G Data SecurityLabs. "Früher haben die Betrüger überwiegend auf mit Schadcode verseuchte Dateianhänge gesetzt. Heute enthalten die Mails oft Links, die Opfer unter einem Vorwand auf eine gefährliche Webseite locken. Die Zahl gefährlicher E-Mails ist unübersehbar. Die meisten arbeiten aber mit einer kleinen Anzahl an Tricks. Wer diese Betrugsmaschen kennt, erkennt sie sofort - auch wenn der Spamfilter einmal versagt hat."

Drei Beispiele für kriminelle Maschen bei E-Mails:

Unregelmäßigkeiten:

Bei einem Benutzerkonto des Opfers, z.B. für ein soziales Netzwerk, Online Banking oder einen Online Shop, soll es angeblich zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Der Nutzer wird in der E-Mail aufgefordert, seine Zugangsdaten sofort auf einer Webseite einzugeben, zu der ein Link in der Nachricht enthalten ist. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, würde das Nutzerkonto sofort gesperrt. Die eingefügte URL führt den Anwender auf eine täuschend echt aussehende, nachgebaute Internetseite. Die Betrüger "phishen" bei dieser Methode gezielt persönlichen Daten, insbesondere Bankdaten.

Mail-Betreff-Beispiel: Wichtige Nachricht vom Security Center

419/Nigeria-Spam:

Der E-Mail-Empfänger soll aufgrund eines Todesfalls ohne Erben oder anderen, vorgeschobenen Gründen eine größere Menge Geld bekommen. Als einzige Voraussetzung für den Erhalt der Summe wird die Kontaktaufnahme genannt. Nach dem ersten Kontakt mit dem Betrüger soll das Opfer Gebühren bezahlen, die eine Überweisung möglich machen oder die Gebühren für Behörden, Anwälte etc. begleichen soll. Am Ende erhält das Opfer weder die versprochene Summe, noch bekommt es die geleisteten Zahlungen zurück.

Mail-Betreff-Beispiel: DRINGEND!

"Schau mal hier"-Masche:

Die Kriminellen preisen hier vermeintlich peinliche oder skandalöse Bilder und Videos, beispielsweise von Prominenten oder zu aktuellen Ereignissen an. Die Mail enthält entweder einen infizierten Ahang oder einen Link zu einer verseuchten Webseite. Der Schadcode, mit dem der Nutzer seinen Computer infiziert kann u.a. den PC in ein Botnetz einbinden, oder Passwörter und sensible Daten ausspähen.

Mail-Betreff-Beispiel: Fwd: Foto

G Data Sicherheitstipps für Internetnutzer:

E-Mails von unbekannten Absendern sollten im Zweifelsfall umgehend gelöscht und Da-teianhänge unter keinen Umständen geöffnet werden. Sie könnten Schadcode enthalten. Falls die E-Mail einen Link enthält, sollten Nutzer auch diesen niemals anklicken. Die URL könnte zu einer verseuchten Webseite führen.

Anwender sollten Spam-Mail nicht beantworten. Die Kriminellen wissen so, dass die Mail-Adresse wirklich existiert.

Auf dem Computer sollte eine umfassende Sicherheitslösung installiert sein, die ein An-tispam-Modul miteinschließt. So werden Spam-Mails automatisch aussortiert.

Vor dem Öffnen eines Mail-Anhangs sollten die Dateien durch die installierte Security-Lösung auf Schadprogramme hin untersucht werden.

Nutzer sollten ihre E-Mail-Adresse nicht im Internet, z.B. Foren oder Gästebüchern, publi-zieren. Cyberkriminelle könnten diese Plattformen angreifen und so die Adressen stehlen. Es bietet sich an, für diesen Zweck eine zweite E-Mail-Adresse einzurichten und diese auch nur hierfür zu nutzen.

Persönliche Daten, u.a. Kreditkarteninformationen sollten Anwender auf keinen Fall, weder per Email, noch auf dubiosen Internetseiten, preisgeben.

Einen detaillierten Überblick über die gängigsten Methoden der Spammer haben die Experten der G Data SecurityLabs in ihrem Whitepaper "Gefährliche E-Mails" zusammengestellt: www.gdata.de/virenforschung/info/whitepaper.html.

Bild oben: eCrime-Gangster:  Der Handel mit persönlichen Daten ist für Online-Kriminelle ein lukratives Geschäft. Bild: G Data Software AG

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"Höflichkeit 2.0": Neuauflage der eEtiquette ab sofort im Buchhandel erhältlich

101 Dos and Don’ts für den digitalen Lifestyle ab sofort im Buchhandel

Mit 40 neuen Leitlinien von Usern für User: aktuell - pointiert - hilfreich

Der digitale Lifestyle ändert unser Leben und unser Verhalten - jeden Tag aufs Neue. So stehen wir vor Fragen auf die selbst Knigge keine Antwort mehr weiß. "Ist es okay, wenn ich eine Kontaktanfrage auf Facebook ignoriere?" oder "Wie lange darf ich im Café das kostenlose Wi-Fi nutzen, ohne etwas zu bestellen?". Antworten auf diese Fragen gibt die Neuauflage der eEtiquette. Sie besteht aus 101 neuen und überarbeiteten Leitlinien für gute Manieren in der digitalen Welt und ist ab 1. Juni als Buch aus dem Nicolai Verlag im Handel erhältlich.
Entstanden ist das neue Werk mit den Usern der Website eEtiquette.de,
den eEtiquette Fans auf Facebook sowie den Followern des eEtiquette-Twitteraccounts. Sie hatten seit Sommer letzten Jahres die Möglichkeit, über die "alten" Leitlinien zu diskutieren, und neue Leitlinien-Vorschläge einzubringen. Über diese wurde online abgestimmt und damit 40 "alte" Leitlinien durch neue Empfehlungen ersetzt. Sie erklären mit hintergründigem Humor wie Höflichkeit 2.0 in sozialen Netzwerken, beim E-Mailen, bei einer Videokonferenz oder im Chat mit Freunden funktioniert:
"Schreibe nicht im Affekt - lieber erst mal tief durchatmen."

"Facebook ist wie Kaffee - ohne Filter kann es bitter enden. Teile Deine digitalen Inhalte gezielt."

"Der Betreff einer E-Mail ist wie die Beschriftung eines Umzugskartons. Was drin ist, sollte auch drauf stehen."

Die erste Auflage der eEtiquette stellte das Creation Center der Telekom Laboratories unter der Leitung von Raimund Schmolze und Julia Leihener im Juni 2010, nach intensiver Recherchearbeit und zahlreichen Workshops mit Teilnehmern aus mehr als 12 Nationen vor. Sie enthält 101 Leitlinien, die Empfehlungen für den Umgang mit modernen Kommunikationskanälen wie SMS, E-Mail oder Sozialen Netzwerken geben. In Medien, Blogs und Social Media-Kanälen wurden die digitalen Benimmregeln dann zur öffentlichen Diskussion vorgestellt. Verbunden mit dem Versprechen, dass das Ergebnis der Diskussion und die Vorschläge für neue Leitlinien nach einem Jahr erneut zusammengefasst würde. Das Versprechen wird nun mit dem Buch aus dem Nicolai Verlag eingelöst. 101 aktuelle und überarbeitete Leitlinien für gute Manieren in der digitalen Welt sind ab heute, stilecht im Kreuzstich gedruckt, im Buchhandel erhältlich.
eEtiquette - 101 Leitlinien für die digitale Welt
112 Seiten, € 7,95
Verlag: Nicolai Verlag, ISBN 978-3-89479-649-5

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Rufmord im Internet: Neues Buch zum Online Reputation Management von Christian Scherg

Angriffe auf die Reputation im Internet sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Christian Scherg beleuchtet mit seinem Buch die dunkle Seite des Internets und zeigt strategische Gegenmaßnahmen auf.

Fälle von Rufmord im Internet nehmen deutlich zu und haben immer öfter eine Strahlwirkung auf das Leben außerhalb des Webs. Privatpersonen als auch Unternehmen stehen oft schutzlos den Attacken gegenüber. Christian Scherg, Gründer und Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH hat mit „Rufmord im Internet“ nun ein Buch zum Online Reputation Management vorgelegt. Auf 200 Seiten erfährt der Leser, welche Reputations-Risiken im Internet lauern und wie man mit ihnen umgeht. Rufmord im Internet ist vor kurzem im ambition Verlag erschienen und kann unter anderem hier erworben werden: www.amazon.de/

Rufschädigung, ja sogar Rufmord im Internet ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr: Der Ruf von Prominenten, Privatpersonen, Produkten und ganzen Unternehmen kann online mit wenigen Mausklicks nachhaltig geschädigt werden. Zudem haben Attacken auf die Reputation in der virtuellen Welt durchaus konkrete Auswirkungen auf die reale Welt: Karrieren können ruiniert, Geschäftskontakte können zerstört, Arbeitsplätze können vernichtet werden. Reputation, die sich aus Werten wie Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit konstituiert, kann durch solche Attacken schweren Schaden nehmen.

Die Düsseldorfer Revolvermänner GmbH ist die führende deutsche Agentur für strategisches Online Reputation Management (ORM). Seit Jahren unterstützt sie Personen und Unternehmen dabei, ihre Reputation im Internet zu schützen sowie zu verbessern und verteidigt sie aktiv gegen Rufmord-Attacken. Christian Scherg ist einer breiteren Öffentlichkeit aus Interviews in den TV-Sendungen ZDF WISO und zdf.reporter, der online Ausgabe des SPIEGEL sowie zuletzt im Bayrischen Rundfunk bekannt. Der Gründer und Geschäftsführer der Revolvermänner GmbH hat jetzt ein Sachbuch zu den Themen Rufmord im Internet und Online Reputation Management vorgelegt.

„Ich erfahre jeden Tag, dass das Thema ‚Rufschädigung im Internet‘ viele Menschen berührt und beunruhigt - dennoch gab es bislang so gut wie keine Literatur zum Thema“, erläutert Christian Scherg. „Gleichzeitig gehen viele Unternehmen geradezu sträflich leichtsinnig mit ihrer Online Reputation um. Hier muss dringend ein verantwortliches Problembewusstsein geschaffen werden. Das Buch ‚Rufmord im Internet‘ zeigt, wo im Internet welche Risiken lauern, wie man professionell, in Form eines Online Reputation Managements, mit ihnen umgeht und wie man den Ruf seines Unternehmens dauerhaft schützen kann.“

Auf rund 200 Seiten beschreibt Christian Scherg (http://www.revolvermaenner.com/blog ) anhand zahlreicher praktischer Beispiele, welche Formen von Reputations-Attacken bestehen, wer die Opfer sind, mit welchen Täter-Typen man es im Internet zu tun hat und nicht zuletzt wie man ein Online Reputation Management für Unternehmen aufbaut, so dass Rufmord-Attacken nicht zu schweren Reputationsschäden führen.

Christian Scherg: Rufmord im Internet, So können sich Firmen, Institutionen und Privatpersonen wehren, ambition verlag / Berlin, gebunden mit Schutzumschlag, 200 Seiten, € 29,99 (D) /€ 30,90 (A) /CHF 43,50, ISBN 978-3-942821-01-8

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Mehrjährige Haftstrafen für Software-Raubkopierer

Urteile für Raubkopierer von drei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung / Einschlägig Vorbestrafte vertrieben jahrelang Produktfälschungen / Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt

Unterschleißheim, Mühlhausen, 07. Juli 2011. Microsoft begrüßt die Urteile des Landgerichts Mühlhausen, in denen Raubkopierer zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden.

Die Verurteilten waren mehrfach vorbestraft und hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft. Da auch Microsoft-Produkte gefälscht in Verkehr gebracht worden waren, hatte sich Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.

Das Verfahren war nach Geständnissen der Angeklagten zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro.

„Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen", kommentiert Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. „Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt wird.” so Richters weiter.

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Online sein mit Maß und Spaß

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Elternratgeber zum richtigen Umgang mit Computerspielen und Internet heraus

Computer und Internet gehören längst zum Alltag von Jugendlichen. Neun von zehn Teenagern zwischen 12 und 19 Jahren sind Studien zufolge täglich oder mehrmals wöchentlich online. Über die Hälfte ihrer Zeit im Netz verbringen sie in sozialen Netzwerken, in Chat- oder E-Mail-Programmen, mehr als jeder dritte Jugendliche spielt mehrmals wöchentlich Computerspiele. Vielen Eltern fällt es schwer zu beurteilen, ob ihre Kinder den Computer und das Internet noch in gesundem Maße nutzen und wie sie mit ihnen darüber sprechen können. Alltagspraktische Hinweise dazu sowie grundlegende Informationen zu Computerspielen und sozialen Netzwerken und deren Gefahren erhalten Eltern in der neuen Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) "Online sein mit Maß und Spaß".  Die Broschüre richtet sich an Eltern mit Kindern zwischen 14 und 18 Jahren. "Auch wenn sich Jugendliche in diesem Alter nicht mehr kontrollieren lassen wollen, ist es wichtig, feste Vereinbarungen über die Nutzung von Computer und Internet zu treffen", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Dazu zählen auch feste Regeln darüber, wie lange die Jugendlichen täglich online sein und Computerspiele spielen dürfen. Wichtig ist es, solche Vereinbarungen gemeinsam zu besprechen und anschließend konsequent umzusetzen. So verhelfen Eltern ihren Kindern zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit dem Internet."  Aktuelle Studien gehen davon aus, dass 2 bis 7 Prozent aller regelmäßigen Internetnutzerinnen und -nutzer einen problematischen bis pathologischen Umgang damit entwickeln - überwiegend männliche Jugendliche und junge Erwachsene. Die BZgA-Broschüre enthält eine Liste von Kriterien, die Eltern bei einer ersten Einschätzung der Computernutzung ihres Kindes helfen. Problematisch wird es etwa, wenn der Computer die Freizeitgestaltung weitestgehend bestimmt, Schule und Freunde zugunsten des PCs vernachlässigt werden, soziale Kontakte verloren gehen oder die Jugendlichen keine Kontrolle mehr über Beginn und Ende der Computernutzung haben. Bei derartigen Anzeichen empfiehlt die BZgA Eltern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hinweise auf verschiedene Beratungs- und Hilfeeinrichtungen sind ebenfalls Teil der Broschüre.Die Broschüre "Online sein mit Maß und Spaß" kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de. Außerdem steht sie zum Download unter http://www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung bereit.

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Mit Maß und Spaß im Internet

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung startet neues Onlineportal

www.ins-netz-gehen.de

Im Vorfeld des "Safer Internet Day" am 7. Februar 2012 hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihr neues Internetportal http://www.ins-netz-gehen.de gestartet. Es richtet sich vor allem an junge Menschen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die zahlreichen interaktiv aufbereiteten Informationen sollen sie dabei unterstützen, Online-Angebote wie etwa Soziale Netzwerke, Chats und Computerspiele verantwortungsvoll und risikofrei zu nutzen.

Computer und Internet spielen im Leben von Jugendlichen eine wichtige Rolle. 90 Prozent der 12- bis 19-jährigen Mädchen und Jungen sind jeden Tag oder mehrmals pro Woche online.  "Ein kritischer und verantwortungsvoller Umgang mit Computer und Internet sind wichtige Grundlagen für eine mediale Kompetenz, die junge Menschen beispielsweise für Schule und Beruf benötigen", sagt BZgA-Direktorin Prof. Dr. Elisabeth Pott. "Die hohe Attraktivität dieser Medien birgt aber auch das Risiko, dass Jugendliche problematische Nutzungsmuster entwickeln."

Studienergebnisse zeigen, dass fast 14 Prozent der 14- bis 24-Jährigen einen problematischen und rund 2,5 Prozent dieser Altersgruppe einen abhängigen Internetgebrauch aufweisen. Im Durchschnitt verbringen Jugendliche heute mehr als zwei Stunden täglich im Netz. Die mit Abstand beliebteste Tätigkeit ist das Kommunizieren. 44 Prozent ihrer Online-Zeit verbringen Heranwachsende mit sozialen Netzwerken, Chats oder E-Mails. Jeder dritte Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren spielt mehrmals wöchentlich Onlinespiele.

Angesichts einer solch intensiven Nutzung des Mediums soll das neue BZgA-Portal http://www.ins-netz-gehen.de junge Menschen für einen maßvollen Umgang mit Computer und Internet sensibilisieren. Ein Selbsttest zeigt etwa, ob der eigene Computergebrauch sich noch im Rahmen bewegt oder schon mit Risiken verbunden ist. Ein Onlinewecker alarmiert die Jugendlichen, wenn sie das vorher eingestellte Zeitlimit am PC überschreiten. Zahlreiche Videoclips verdeutlichen anschaulich die Suchtrisiken und zeigen Handlungsalternativen auf. Hinweise auf verschiedene Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für den Ernstfall sind ebenfalls Teil der neuen Internetseite.

Weitere Informationen zum Thema im Elternratgeber "Online sein mit Maß und Spaß" unter http://www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung.

Der Ratgeber kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,

51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order@bzga.de, http://www.bzga.de

Googles größtes Geheimnis gelüftet

(press1) - 26. Mai 2011 - 650 Millionen Euro zahlte Google in 2010 an seine deutschen Werbepartner aus. Wofür genau war unklar. Man mußte Google halt vertrauen. Seit Donnerstag aber durchleuchtet ein deutsches Onlineprojekt Googles Preispolitik und legt damit die Werbeerlöse für 10 Millionen Internetseiten offen.

In der direkten Wahrnehmung ist Google eine Suchmaschine. Das dahinter stehende Geschäftsmodell basiert aber fast ausschließlich auf der Vermittlung von Onlinewerbung. Diese wird zum einen Teil direkt neben oder über den Ergebnissen Suchanfrage eingeblendet. Ein Großteil der Onlinewerbung wird aber nicht auf den Googleseiten eingeblendet, sondern auf Webseiten, die an Googles "Adsense"-Programm teilnehmen. Dabei wird automatisiert Werbung auf der teilnehmenden Website passend zur Thematik eingeblendet. Der Betreiber der Seite verdient immer dann, wenn ein Besucher auf eine der Werbeeinblendungen klickt. Die Preisspanne reicht dabei von 3 Cent bis über 2 Euro pro Klick. Welche Werbung wieviel pro Klick abwirft ist eine eminent wichtige Information für jeden der 10 Millionen Webmaster weltweit, die am Adsense-Programm teilnehmen, doch Google hütet dieses Geheimnis aus Angst vor Manipulationsversuchen streng. Lediglich die Gesamtsumme der erzielten Umsätze gibt Google preis. Diese Geheimhaltung dient der Gewinnmaximierung Googles, geht aber zu Lasten der Adsense-Teilnehmer. Das Onlineprojekt "Klickpreisdetektor" machte sich im Juli 2010 zum Ziel, Googles Preisberechnungsalgorithmen für die Onlinewerbung zu verstehen und nachzubauen. Projektentwickler Marc Wäsche (42):"Leicht war es nicht. Der Algorithmus umfasst 20 Berechnungsschritte. Einige Informationen zu jeder Klickpreisberechnung kann man von Google direkt abfragen. Aber das reicht eben nicht aus. Glücklicherweise kann sich auch Google nicht über die klassischen Marktgesetze von Angebot und Nachfrage hinwegsetzen, so dass die fehlenden Informationen mit einigen mathematischen Berechnungen rekonstruiert werden können." Nach 10 Monaten Enwicklung und einer geschätzten Genauigkeit von +/- 7% ist der Klickpreisdetektors seit Donnerstag unter http://www.klickpreisdetektor.de im Einsatz. Die Nutzung ist kostenlos und denkbar einfach. Nach Eingabe einer Internetadresse analysiert der Klickpreisdetektor die Seite nebst Werbeeinblendungen und gibt die Seite dann wie gewöhnlich aus, aber ergänzt um die Klickpreise der einzelnen Werbeeinblendungen und um den Begriff, für den der Werbetreibende überhaupt bereit ist, Geld zu bezahlen. Auch das war ein streng gehütetes Geheimnis. Bis jetzt.

Twitter, facebook und Blogs: flirt-fever im Web 2.0
Mehrere Millionen Mitglieder und zahlreiche Neuanmeldungen täglich. Um den flirt-fever Mitgliedern Mehrwerte zu schaffen, ist flirt-fever aktiv im Web 2.0 vertreten.
Das Internet ist nicht nur einer der beliebtesten Flirt-Orte sondern auch die Nummer Eins in Sachen Unterhaltung und Informationsbeschaffung. flirt-fever (http://www.flirt-fever.de), mit mehr als vier Millionen Mitgliedern eine der größten Partnerbörsen Deutschlands, bietet seinen Mitgliedern daher auf verschiedenen Social Media-Kanälen Unterhaltung, Informationen und Romantisches.
Um Mitglieder und Kunden im Internet längerfristig an eine Dienstleistung zu binden, braucht es zusätzliche Dienste, die einen echten Mehrwert für die Netzgemeinschaft darstellen. Das Web 2.0 bietet durch Twitter, facebook
und Blogs gute Möglichkeiten, verschiedenen Nutzergruppen Inhalte zur Verfügung zu stellen. Die Singlebörse flirt-fever hat die Zeichen der Zeit erkannt und betreibt neben Twitter- und facebook-Kanälen auch zwei Blogs. In den flirt-fever-Diaries (http://www.flirt-fever-diaries.de) können Pärchen, die sich über flirt-fever kennengelernt haben, von Ihrem Zusammenkommen berichten. Jede Woche können sich die Leser dort über neue Geschichten freuen. Im flirt-fever-Blog (http://www.flirt-fever-blog.de) findet die Community Beiträge rund um die Themen Flirten, Liebe und Sex und das beliebte flirt-fever Kostenlos Gimmick der Woche, welches für die Nutzer wöchentlich interessante und hilfreiche Tipps und Tricks bereithält. Die Beiträge können direkt kommentiert und mit anderen Nutzern diskutiert werden. Während die flirt-fever Twitter-Follower vor allem aktuelle News rund um flirt-fever und dem Boulevard erwarten, ist bei der facebook-Fanpage vor allem die Meinung der Community gefragt. Dort können aktuelle Themen aus Show, Liebe und Gesellschaft diskutiert werden.
Die große flirt-fever Community erhält durch die zahlreichen Social Media-Kanäle von flirt-fever zu ihrer Mitgliedschaft nützliche und interessante Zusatzinhalte - und das völlig umsonst. Egal ob Twitter, facebook oder einer der beiden Blogs, flirt-fever gelingt es mit den Web 2.0-Auftritten den mehr als vier
Millionen Mitgliedern neben attraktiven Singles auch attraktive Web-Inhalte zu präsentieren.

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Wikipedia feiert 20 Millionen Artikel

Im Jubiläumsjahr erreichen die ehrenamtlichen Autoren einen neuen Meilenstein

Die freie Enzyklopädie Wikipedia hat weltweit die Marke von 20 Millionen Artikeln übersprungen. Die umfangreichste Wissenssammlung der Menschheit verzeichnet in ihren über 280 Sprachversionen damit bis zu hundert Mal mehr Stichworte als jedes andere Nachschlagewerk. Davon entfallen allein 1,3 Millionen Artikel auf die deutschsprachige Wikipedia. Sie ist nach der englischen mit über 3,5 Millionen Artikeln die größte aller Sprachversionen. Alle Inhalte werden seit der Gründung im Jahr 2001 von Freiwilligen erstellt und stehen unter einer freien Lizenz. So können Texte und Bilder kostenlos genutzt und weiterverwendet werden. Täglich kommen knapp 400 Artikel in deutscher Sprache hinzu, aber ein Ende der Arbeit am Projekt Wikipedia ist nicht in Sicht. „Wikipedia wächst weiter. In gedruckter Form würde allein schon der Artikelbestand in Deutsch über 660 Bände umfassen. Das ist eine unvorstellbare Zahl, und trotzdem bleibt noch viel zu tun. Freiwillige arbeiten in ihrer Freizeit daran, neue Artikel zu schreiben, Vandalismus zu beseitigen, Fehler zu korrigieren oder Artikel durch Bebilderung zu verbessern. Der Ideenreichtum der Ehrenamtlichen ist dabei beeindruckend: Gerade erst hat der europaweite Fotowettbewerb "Wiki Loves Monuments" knapp 170.000 Fotos von Denkmälern für Wikipedia hervorgebracht,“ erklärt Pavel Richter, Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland, Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. . Wiki Loves Monuments ist ein rekordverdächtiges Beispiel für die Begeisterung der Freiwilligen für die Idee Freien Wissens. Die ersten nationalen Gewinnerfotos, unter anderem aus Deutschland, konnten mittlerweile aus einer wahren Bilderflut heraus gekürt werden. Alle Wettbewerbsfotos wurden auf das freie Medienarchiv Wikimedia Commons hochgeladen, dem zentralen Speicherort für Fotos, Grafiken, Audio- oder Videodateien, die frei genutzt und weiterverwendet werden dürfen. Mittlerweile sind über 11 Millionen Dateien auf Wikimedia Commons zugänglich.

Direktlinks:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_loves_monuments_2011/Preistr%C3%A4ger_Deutschland http://blog.wikimedia.de/2011/10/24/wiki-loves-monuments-die-preistrager-des-deutschen-wettbewerbs/

Über Wikimedia Deutschland:

Wikimedia Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung Freien Wissens einsetzt. Seit der Gründung im Jahr 2004 unterstützt der Verein verschiedene Wikimedia-Projekte - allen voran Wikipedia. Der Verein setzt sich für den kostenlosen Zugang zu Freiem Wissen ein und engagiert sich damit für ein grundlegendes Recht des Menschen auf Bildung. Wikipedia ist, wie auch andere Schwesterprojekte, unabhängig und werbefrei und nur durch ehrenamtliche Mitarbeit und Spenden möglich. Weitere Informationen zu Wikimedia Deutschland: Website: www.wikimedia.de, Vereinsblog: www.blog.wikimedia.de, Twitter: www.twitter.com/WikimediaDE

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Apple iWork jetzt erhältlich für iPhone- & iPod touch-Nutzer
CUPERTINO, Kalifornien - 31. Mai 2011 - Apple hat heute angekündigt, dass die bahnbrechenden iWork Produktivitäts-Apps Keynote, Pages und Numbers ab sofort auch für iPhone und iPod touch, wie bereits für iPad, verfügbar sind. Ursprünglich für den Mac entwickelt und dann für iOS und Apples revolutionäre Multi-Touch Bedienoberfläche komplett neu entworfen, bieten Keynote, Numbers und Pages die Möglichkeit atemberaubende Präsentationen, schön formatierte Dokumente und kraftvolle Tabellen unterwegs zu erstellen und zu teilen. Die iWork Apps sind im App Store für jeweils 7,99 Euro für neue Nutzer und als kostenlose Updates für bestehende iWork für iPad-Nutzer erhältlich. "Ab jetzt kann man mit Keynote, Pages
und Numbers auch auf iPhone und iPod touch aufregende Präsentationen, Dokumente und Tabellen auf der Größe einer Handfläche erstellen," sagt Philip Schiller, Senior Vice President Worldwide Product Marketing von Apple. "Das unglaubliche Retina Display, die revolutionäre Multi-Touch Bedienoberfläche und unsere leistungsstarke Software vereinfachen das Erstellen, Bearbeiten, Organisieren und Teilen aller Dokumente auf dem iPhone 4 oder dem iPod touch." Keynote, Pages und Numbers können Dokumente von iWork für den Mac und Microsoft Office importieren und exportieren, drahtlos mittels AirPrint drucken und bieten schöne, von Apple gestaltete Themen und Vorlagen. Alle iWork Apps beinhalten nun ein verbessertes Dokumentenmanagement mit Vorschaubildern für schnelles Finden von Daten sowie Organisieren und Gruppieren in Ordnern mittels intuitiver Gesten. Über "Werkzeuge" in der Toolbar kann jede Präsentation, jedes Dokument und jede Tabelle geteilt werden, ohne dabei die App zu verlassen. Keynote ermöglicht einfaches Erstellen von beeindruckenden Präsentationen inklusive animierten Diagrammen und Übergängen. Die Präsentation kann in Vollbildansicht auf dem hochauflösenden Retina Display oder verbunden mit einem Projektor oder HD TV einem größeren Publikum gezeigt werden. Mit der separat erhältlichen Keynote Remote App kann mit iPhone oder iPod touch eine Keynote-Präsentation auf jedem iOS-Gerät oder Mac gesteuert werden. Pages ist das schönste, jemals für ein Mobilgerät gestaltete Textverarbeitungsprogramm und bietet alles, um Dokumente zu erstellen. Pages macht sich das gesamte hochauflösende Retina Display des iPhone 4 und iPod touch zu Nutze, sodass man jedes Detail und die Vielfalt der Dokumente sehen kann. Um das Arbeiten mit Text auf iPhone und iPod touch zu erleichtern wird mittels Smart Zoom automatisch der Bildausschnitt um den Cursor während des Schreibens vergrößert und sobald der Schreibvorgang beendet ist, wieder verkleinert. Numbers nutzt Multi-Touch Gesten und ein intelligentes Keyboard um dabei zu helfen, Kalkulationstabellen mit über 250 einfach zu nutzenden Funktionen, flexiblen Tabellen und ansehnlichen Diagrammen zu erstellen. Genau wie Pages nutzt Numbers das gesamte hochauflösende Retina Display und Smart Zoom, um das Arbeiten mit Texten und Zellen auf dem iPhone 4 und dem iPod touch zu erleichtern.
Preise & Verfügbarkeit
Keynote, Pages und Numbers sind Universal Apps, die auf dem iPad, iPad 2, iPhone 3GS und iPhone 4 sowie iPod touch (der dritten und vierten Generation) laufen. Keynote, Pages und Numbers sind über den App Store für jeweils 7,99 Euro für Neuanwender oder als kostenloses Update für Nutzer von iWork für iPad erhältlich. Keynote Remote ist separat über den App Store für 79 Cent verfügbar.
Apple designt Macs, die besten Personal Computer der Welt, zusammen mit OS
X, iLife, iWork und diversen professionellen Softwareanwendungen. Apple führt die digitale Musikrevolution mit seinen iPods und dem iTunes Online Store an. Apple hat das Mobiltelefon mit dem revolutionären iPhone und App Store neu erfunden und hat kürzlich iPad 2 vorgestellt, welches die Zukunft mobiler Medien und Computern definiert.

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Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erneut entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem Suchwort ins Internet eingestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in einer Ergebnisliste in verkleinerter Form als Vorschaubilder ("thumbnails") gezeigt. Die Vorschaubilder enthalten einen elektronischen Verweis (Link), über den man zu der Internetseite mit der wiedergegebenen Abbildung gelangen kann. Der Kläger ist Fotograf. Im Dezember 2006 und März 2007 wurden auf Suchanfragen die Abbildungen eines vom Kläger angefertigten Lichtbildes der Fernsehmoderatorin Collien Fernandes als Vorschaubilder angezeigt. Als Fundort der Abbildungen wurden zwei näher bezeichnete Internetseiten angegeben. Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Urheber, der eine Abbildung eines urheberechtlich geschützten Werkes ins Internet einstellt, ohne technisch mögliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen, durch schlüssiges Verhalten seine Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung erklärt und der darin liegende Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes (§ 19a UrhG) daher nicht rechtswidrig ist (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I). In der heute verkündeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist. Der Kläger hatte im Streitfall zwar geltend gemacht, er habe den Betreibern der Internetseiten, auf denen die Vorschaubilder der Fotografie eingestellt waren, keine Nutzungsrechte eingeräumt. Darauf kommt es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nicht an. Der Kläger hatte nämlich Dritten das Recht eingeräumt, das Lichtbild im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers durch Einstellen von Abbildungen des Werkes ins Internet wirksam erklärte Einwilligung in die Anzeige in Vorschaubildern ist - so der Bundesgerichtshof - nicht auf die Anzeige von Abbildungen des Werkes beschränkt, die mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Es ist allgemein bekannt, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden können, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder einem Nichtberechtigten ins Internet eingestellt worden ist. Deshalb kann und darf der Betreiber einer Suchmaschine eine solche Einwilligung dahin verstehen, dass sie sich auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in Vorschaubildern erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Dem Urheber ist es allerdings unbenommen, diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch zu nehmen, die diese Abbildungen unberechtigt ins Internet gestellt haben. Urteil vom 19. Oktober 2011 – I ZR 140/10 - Vorschaubilder II LG Hamburg - Urteil vom 26. September 2008 - 308 O 248/07 OLG Hamburg - Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 U 220/08

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Anti-Viren-Software: Nur vier Programme bieten „guten“ Schutz
Schutzprogramm auf dem Computer haben Viren und Trojaner auf dem PC freies Spiel. Aber selbst mit Anti-Viren-Software sind Computer nicht rundum sicher. Im Test der Stiftung Warentest mussten die Programme 1800 aktuelle Schädlinge finden und löschen. Kein Programm spürte alle auf, nur vier Programme sind insgesamt „gut“, berichtet die Zeitschrift test in ihrer April-Ausgabe.
Avira und G Data fanden immerhin 96 Prozent der Schädlinge, Trend Micro ohne Internetverbindung dagegen nur 36 Prozent. Große Unterschiede gibt es auch in der Geschwindigkeit: Zweieinhalb Tage benötigte G Data, um effektiv vor neuen Viren zu schützen, bei Trend Micro ist man dagegen selbst nach drei
Wochen gerade mal vor 2 von 25 neuen Schädlingen sicher.
Den besten Virenschutz im Test bietet G Data InternetSecurity 2012. Nachteil: Das Programm benötigt viel Arbeitsspeicher und verlangsamt den Rechner spürbar. Es ist daher nicht für schwache Rechner wie Netbooks geeignet. Sparsamer geht Testsieger Avira mit dem PC um. Avira gibt es als Kaufversion für 40 Euro, aber auch als kostenlose Version ohne Firewall. Für Windows-7-Nutzer kein Problem: Hier ist eine Firewall bereits integriert. Sie arbeitet sogar besser als manch eine Firewall gekaufter Anti-Viren-Programme.
Der ausführliche Test Anti-Viren-Software ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test
.de/internetsicherheit veröffentlicht.

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